Wer kann SAPV in Anspruch nehmen:

Seit 2007 haben Patienten Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, so dass ihre Lebenserwartung begrenzt ist.

 

Dazu gehören vor allem Tumorerkrankungen, aber auch Erkrankungen des Herzens, der Atemwege oder des Nervensystems.

 

Zusätzlich muss eine besonders aufwändige Versorgung erforderlich sein mit Symptomen, die eine spezielle Behandlung notwendig machen. Dies ist zum Beispiel bei starken Schmerzen, Atemnot, schwer zu versorgenden Wunden, belastender Übelkeit und Erbrechen oder Angstzuständen der Fall.

Bild SAPV Versorgung

Wie wird SAPV verordnet?

Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Das wird in aller Regel Ihr Hausarzt sein, kann aber auch ein Facharzt oder ein Krankenhausarzt sein.

 

Nach Genehmigung auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§ 37b SGB V) werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen auf Antrag in der Regel die Kosten in gleicher Höhe.

 

Bei Vorliegen einer SAPV-Verordnung findet innerhalb kurzer Zeit ein erstes Aufnahmegespräch zusammen mit Ihnen und Ihren nächsten Angehörigen bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung statt.

Wir stellen unsere Leistungen dort zur Verfügung, wo sich die meisten Menschen am wohlsten fühlen: in Ihrer häuslichen Umgebung oder 
bei Ihnen im Senioren- und Pflegeheim.

Wir bieten ärztliche, pflegerische und soziale Beratung und Begleitung und helfen bei der Kontrolle von Symptomen.

Wir übernehmen und überwachen die individuelle Betreuung (z.B. Schmerztherapie) in Absprache mit der Hausärztin/dem Hausarzt.

Wir erstellen Medikamenten- und Krisenpläne in Absprache mit dem Hausarzt.

Wir stimmen uns mit allen Beteiligten ab und koordinieren spezielle Behandlungen.

Wir kommen regelmäßig nach Absprache zu unseren Patienten, bei Verordnung von „Teilversorgung“ in Krisen und bei Notfällen auch rund um die Uhr mit unserem
24-Stunden-Bereitschaftsdienst.

Wir bieten Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und sozialen Bereich.

Wir stehen im Kontakt mit Hospizvereinen zum Einsatz ehrenamtlicher Helfer.

Wir sorgen für eine einfühlsame Begleitung aller Betroffenen.

Versorgungsgebiet

Versorgungsgebiet Landkreise Gunzenhausen und Roth

Wir betreuen Patienten in den Landkreisen Weißenburg- Gunzenhausen und Roth sowie (
in Absprache mit den zuständigen benachbarten SAPV-Teams) ggf. auch in angrenzenden Nachbargemeinden.

Unser Büro befindet sich in Pleinfeld. Die gut ausgebauten Bundesstraßen 2 und 13 
sowie die Staatsstraße 2237 (Roth – Allersberg – Freystadt) gewährleisten eine gute 
Straßenanbindung sowohl innerhalb der beiden Landkreise als auch landkreisübergreifend.

 

Von Pleinfeld aus kann der Großteil des Versorgungsgebietes in weniger als 30 Minuten erreicht werden.